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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARES Online Marketing, Inhaber Artur Essig, Hochburger Straße 21, 79312 Emmendingen (im Folgenden „ARES“). Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Bedingungen gelten für Aufträge von Unternehmen, nicht von Verbrauchern.
  • Laufende Betreuung ist monatlich kündbar. Es gibt keine Mindestlaufzeit, wenn im Angebot nichts anderes steht.
  • Wir arbeiten sorgfältig und nach dem aktuellen Stand, können aber bestimmte Platzierungen, Rankings oder Umsätze nicht garantieren, weil Google, Meta, Microsoft und andere Plattformen ihre Regeln selbst bestimmen.
  • Damit wir gute Arbeit leisten können, brauchen wir Ihre Mitwirkung: Zugänge, Informationen, Inhalte und Freigaben.
  • Werbebudgets zahlen Sie direkt an die Werbeplattformen. Werbekonten gehören Ihnen.

Verbindlich ist der folgende Text.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ARES und seinen Auftraggebern über Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Optimierung für KI-Suchen (GEO), Werbeanzeigen (zum Beispiel Google Ads, Microsoft Advertising, Meta, LinkedIn), Social Recruiting, Websites und Landingpages, Inhalte, Beratung, Analysen sowie KI-Lösungen und Automatisierungen.

(2) ARES schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ARES ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn ARES in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

(5) Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Aufträge, ohne dass ARES erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote von ARES sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (zum Beispiel per E-Mail), durch mündliche Beauftragung mit anschließender Bestätigung durch ARES oder durch den Beginn der Leistungserbringung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zustande.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweiligen Absprache in Textform. Zusätzliche Leistungen, die darüber hinausgehen, vergütet der Auftraggeber gesondert. ARES weist vorher darauf hin.

(3) Kostenlose Analysen und Checks (zum Beispiel der Sichtbarkeits-Check) sind unverbindliche Einschätzungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form, Tiefe oder Frist besteht nicht.

§ 3 Art der Leistung, keine Erfolgsgarantie

(1) Beratung, laufende Betreuung, SEO, GEO, Kampagnenbetreuung und vergleichbare Leistungen erbringt ARES als Dienstleistung. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit nach dem aktuellen Stand, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

(2) Ein bestimmtes Arbeitsergebnis (Werk) schuldet ARES nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist, zum Beispiel bei der Erstellung einer Website oder Landingpage.

(3) Platzierungen in Suchmaschinen, Nennungen in KI-Assistenten, Klickpreise, Reichweiten, Anfragen, Bewerbungen und Umsätze hängen von Faktoren ab, die ARES nicht beherrscht, insbesondere von Algorithmen, Richtlinien und Preisen der Plattformbetreiber, vom Wettbewerb und vom Angebot des Auftraggebers. ARES übernimmt dafür keine Garantie. Prognosen und Rechenbeispiele sind Einschätzungen, keine Zusagen.

(4) Plattformbetreiber können Anzeigen, Konten oder Einträge ablehnen, einschränken oder sperren. ARES unterstützt den Auftraggeber dabei, solche Entscheidungen zu klären, hat auf sie aber keinen Einfluss.

(5) ARES darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer sowie Software und KI-Werkzeuge einsetzen. Arbeitsergebnisse, die mit KI-Werkzeugen entstehen, prüft ARES vor der Übergabe fachlich. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei ARES.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt ARES rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alles zur Verfügung, was für die Leistung erforderlich ist, insbesondere:

  • Zugänge zu Website, Hosting, Werbekonten, Analyse- und Tracking-Werkzeugen, Unternehmensprofilen und sozialen Netzwerken im nötigen Umfang,
  • Informationen zu Angebot, Zielgruppen, Zielen, Preisen, Margen und Wettbewerbern, soweit für die Leistung relevant,
  • Texte, Fotos, Logos, Videos und sonstige Inhalte, die verwendet werden sollen,
  • Rückmeldungen und Freigaben innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen,
  • eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.

(2) Der Auftraggeber informiert ARES unverzüglich über Umstände, die für die Leistung wichtig sind, zum Beispiel geänderte Angebote, Preise, Öffnungszeiten, Kapazitäten, Rechtsstreitigkeiten oder Abmahnungen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt. Für Nachteile, die daraus entstehen, haftet ARES nicht.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen Inhalten, die er ARES überlässt, die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt ARES von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Auftraggeber die Verletzung zu vertreten hat.

§ 5 Freigaben und rechtliche Zulässigkeit

(1) ARES legt dem Auftraggeber wesentliche Inhalte wie Anzeigentexte, Landingpages, Websites und Veröffentlichungen vor dem Livegang zur Freigabe vor, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben über sein Unternehmen und sein Angebot.

(2) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbung und seiner Angebote verantwortlich, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Preisangaben- und Berufsrecht sowie nach branchenspezifischen Vorschriften (zum Beispiel Heilmittelwerberecht oder anwaltliches Berufsrecht). ARES achtet bei der Arbeit auf erkennbare Risiken und weist darauf hin. Eine rechtliche Prüfung schuldet ARES nicht, sie bleibt Rechtsanwälten vorbehalten.

(3) Soweit ARES Inhalte im Rahmen einer laufenden Betreuung im vereinbarten Rahmen eigenständig anpasst (zum Beispiel Anzeigentexte oder Gebote), gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Auftraggeber dem vereinbarten Rahmen zugestimmt hat.

§ 6 Werbebudgets und Werbekonten

(1) Werbebudgets (Mediakosten) sind nicht in der Vergütung von ARES enthalten. Der Auftraggeber zahlt sie direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber, in der Regel über ein eigenes Zahlungsmittel im eigenen Werbekonto.

(2) Werbekonten, Analysekonten, Tag-Manager-Container und Unternehmensprofile werden auf den Auftraggeber angelegt oder bleiben in seinem Eigentum. ARES erhält die nötigen Zugriffsrechte. Nach Vertragsende entfernt der Auftraggeber die Zugriffsrechte oder ARES gibt sie auf Wunsch zurück.

(3) ARES steuert Werbebudgets im vereinbarten Rahmen. Für Kosten, die durch Abrechnungsweisen, Fehler oder Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber entstehen, haftet ARES nicht, soweit ARES sie nicht zu vertreten hat.

(4) Legt ARES ausnahmsweise Mediakosten oder andere Fremdkosten aus, kann ARES dafür eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Monatliche Pauschalen werden monatlich im Voraus berechnet. Projektleistungen kann ARES in Abschlägen nach Leistungsfortschritt berechnen. Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

(4) Kosten für Lizenzen, Software, Bildrechte, Druck, Reisen und andere Fremdleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, trägt der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, darf ARES nach vorheriger Ankündigung die weitere Leistung bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über laufende Leistungen (zum Beispiel monatliche Betreuung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Beide Seiten können sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

(2) Für Projekte mit einem bestimmten Arbeitsergebnis gelten die gesetzlichen Kündigungsregeln. Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, vergütet er die bis dahin erbrachten Leistungen und die bereits entstandenen, nicht mehr abwendbaren Fremdkosten.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail).

§ 9 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Ist ein Werk geschuldet, zum Beispiel eine Website, teilt ARES dem Auftraggeber die Fertigstellung mit. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis und erklärt innerhalb von zehn Werktagen die Abnahme oder nennt wesentliche Mängel.

(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es produktiv nutzt (zum Beispiel veröffentlicht) oder innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel nennt, sofern ARES bei der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen hat.

(3) Bei Mängeln hat ARES zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (zum Beispiel Texte, Gestaltungen, Website-Code, Anzeigen) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und zu bearbeiten. Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Rechte, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Entwürfe, Konzepte und Varianten, die nicht umgesetzt werden, sowie Werkzeuge, Vorlagen, Skripte und Methoden, die ARES allgemein einsetzt, bleiben bei ARES.

(3) Bestandteile Dritter (zum Beispiel Open-Source-Software, Schriften, Plugins) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Anbieter.

§ 11 Medien aus Lizenzdatenbanken Dritter

(1) Bindet ARES in Arbeitsergebnisse (insbesondere Websites, Landingpages, Werbemittel) Fotos, Grafiken, Videos oder sonstige Medien aus lizenzpflichtigen Datenbanken Dritter ein (im Folgenden „Lizenzmedien“), räumt ARES dem Auftraggeber daran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Lizenzmedien ausschließlich als Bestandteil des jeweiligen Arbeitsergebnisses zu nutzen.

(2) Der Auftraggeber ist Endnutzer der Lizenzmedien. Er darf sie nicht aus dem Arbeitsergebnis herauslösen und gesondert verwenden, nicht an Dritte weitergeben, verkaufen, vermieten oder unterlizenzieren und nicht zum Download bereitstellen.

(3) Der Auftraggeber darf Lizenzmedien nicht als Hauptelement von Waren oder digitalen Produkten verwenden, die zum Weiterverkauf bestimmt sind.

(4) Die Auswahl der Lizenzmedien trifft ARES. Wünsche des Auftraggebers zu Motiv und Stil berücksichtigt ARES dabei.

(5) Die Nutzung richtet sich zusätzlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Als redaktionell gekennzeichnete Medien setzt ARES nicht für Werbezwecke ein.

(6) Auf Wunsch teilt ARES dem Auftraggeber mit, welche Medien im Arbeitsergebnis Lizenzmedien sind und aus welcher Quelle sie stammen. Ersetzt der Auftraggeber sie durch eigene Medien, entfallen die Beschränkungen dieses Paragrafen für die ersetzten Inhalte.

§ 12 Haftung

(1) ARES haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ARES nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) ARES haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 4 verletzt, freigegebene Inhalte unzutreffend sind oder Plattformbetreiber Anzeigen, Konten oder Einträge einschränken, sofern ARES dies nicht zu vertreten hat.

(5) Für den Verlust von Daten haftet ARES nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(6) Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(7) Die Haftungsregeln gelten auch für Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ARES.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Seiten beachten die geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) Soweit ARES im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Auftraggeber verantwortlich ist (zum Beispiel Anfragen aus Formularen, Bewerberdaten oder Kundendaten in Automatisierungen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass auf seinen Websites und in seinen Kampagnen die erforderlichen Einwilligungen eingeholt und Datenschutzhinweise bereitgestellt werden. ARES unterstützt ihn bei der technischen Umsetzung.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftszahlen, Zugangsdaten und Strategien, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.

§ 15 Referenzen

ARES darf den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz nennen, auf der eigenen Website und in Angeboten. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Konkrete Ergebnisse, Zahlen oder Fallstudien veröffentlicht ARES nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ARES in Emmendingen. ARES darf den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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